Blog
Gesetze und Regeln

E-Zigaretten-Gesetze in Deutschland: Liquidsteuer, Einweg-Verbot und Aromaverbot (2026–2028)

Vapen in Deutschland wird nicht verboten. Aber es wird teurer, strenger reguliert, und in den nächsten zwei Jahren ändern sich einige grundlegende Dinge. Als Dampferin oder Dampfer solltest du wissen, was gilt, was kommt und was noch offen ist. Nicht um Panik zu schüren, sondern damit du die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit treffen kannst.

Wir bei Smokesmarter verfolgen die Entwicklungen in der deutschen und europäischen Vapinggesetzgebung fortlaufend. Auf dieser Seite findest du alles Wesentliche: den aktuellen Stand der Liquidsteuer 2026, das Einweg-Vape-Verbot ab 2027, den aktuellen Status des Aromaverbots für E-Liquids und einen Ausblick auf die TPD3, die auf EU-Ebene vorbereitet wird.
Schnell zu einem thema?

Liquidsteuer 2026: Was du pro Milliliter zahlst

Die Grundlage ist das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, das 2022 in Kraft getreten ist und eine stufenweise Besteuerung von E-Liquids eingeführt hat. Jede Flüssigkeit, die zum Verdampfen bestimmt ist, wird besteuert. Nikotin oder nicht, das spielt keine Rolle. Longfill, Shortfill, Base, Ready-to-Vape: alles fällt darunter.
E-liquidsteuer in Deutschland

Auf die Liquidsteuer kommt außerdem 19% Mehrwertsteuer, berechnet auf den Preis inklusive Steuer. Du zahlst also nicht nur Steuer, sondern auch Mehrwertsteuer auf die Steuer.

Ein 10-ml-Fläschchen trägt 2026 über 3,80 Euro an Steuern und Mehrwertsteuer. Zum Vergleich: 2021 fiel noch keine Liquidsteuer an. Die Verteuerung der letzten Jahre stammt fast ausschließlich aus der Steuerpolitik, nicht aus gestiegenen Produktionskosten.

Die gute Nachricht: 2026 ist nach aktueller Gesetzeslage die letzte geplante Stufe dieses Programms. Eine weitere Erhöhung der Liquidsteuer ist derzeit nicht beschlossen.

Einweg-Vape-Verbot 2027: Was genau verboten wird

Ab Februar 2027 dürfen in der gesamten EU keine Einweg-E-Zigaretten mehr verkauft werden, deren Akku fest verbaut und nicht vom Nutzer austauschbar ist. Die rechtliche Grundlage ist dabei nicht das Tabakrecht, sondern die europäische Batterieverordnung von 2023: Akkus in Verbraucherprodukten müssen durch den Endnutzer selbst ersetzt werden können.

Klassische Einweg-Vapes erfüllen diese Anforderung nicht. Sie enthalten eine fest verbaute Lithiumzelle, die weder aufgeladen noch gewechselt werden kann.

Für Händler in Deutschland gilt ein früherer Termin: Ab Juli 2026 besteht eine Rücknahmepflicht, das heißt Shops müssen gebrauchtes Material für das Recycling zurücknehmen. Wer danach noch nicht konforme Lagerware hält, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu verstehen: Das Verbot ist eng gefasst. Betroffen sind ausschließlich Geräte mit fest verbautem, nicht austauschbarem Akku. Wiederaufladbare Pod-Systeme, wie auch der Elfbar Elfa, kompakte Geräte mit USB-C-Ladeanschluss und alle E-Liquids bleiben vollständig unberührt. Der Markt verlagert sich, er verschwindet nicht.

Wer jetzt schon auf ein wiederaufladbares System umsteigen möchte, findet bei uns eine breite Auswahl an Geräten, die auch nach 2027 problemlos erhältlich bleiben.

Alle nachfüllbare Pod-systeme ansehen

Aromaverbot E-Liquid Deutschland: Aktueller Stand 2026

Dieses Thema sorgt derzeit für die meiste Unruhe in der Branche, und das zu Recht. Nicht weil es bereits Gesetz ist, sondern weil die potenziellen Auswirkungen so weitreichend wären.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat Anfang 2026 einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der 13 Aromen und Kühlstoffe in E-Liquids verbieten würde. Auf der Liste stehen unter anderem Menthol, die synthetischen Kühlstoffe WS-3 und WS-23 sowie Sucralose. Die Begründung für Menthol: Es erleichtere die Inhalation und senke die Reizschwelle, was es für neue Nutzerinnen und Nutzer attraktiver mache. Sucralose steht auf der Liste, weil der Stoff beim Erhitzen Verbrennungsprodukte bilden kann.

Die Branche schätzt, dass 80 bis 90 Prozent aller derzeit erhältlichen Liquids mindestens einen dieser Stoffe enthalten. Menthol steckt dabei nicht nur in expliziten Mentholaromen. Es taucht als kühlendes Hintergrundelement in Fruchtsorten, Getränke-Liquids und sogar in neutralen DIY-Basen auf.

Wie weit ist das Verfahren?

Die Konsultationsfrist für Branchenverbände endete am 13. Februar 2026. Jetzt folgt die Notifikation bei der Europäischen Kommission, danach eine Prüfphase und anschließend eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Der frühestmögliche Zeitpunkt für ein Inkrafttreten liegt irgendwann im Laufe von 2027, und nur wenn das Verfahren ohne Verzögerungen läuft.

Das Aromaverbot ist also noch kein Gesetz. Aber es ist auch keine vage politische Absicht mehr. Es ist ein Ministeriumsentwurf mit konkretem Zeitplan. Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald sich hier etwas bewegt.

Alle E-liquids ansehen

TPD3: Was aus Brüssel auf uns zukommt

Im Hintergrund arbeitet die Europäische Kommission an der TPD3, der Überarbeitung der Tabakprodukte-Richtlinie. Die TPD2 stammt aus dem Jahr 2014 und bildet die Grundlage für das deutsche TabakerzG sowie für alle nationalen Vapinggesetze in der EU.
Seitdem hat sich einiges verändert: Der E-Zigaretten-Markt ist in der Zwischenzeit um ein Vielfaches gewachsen, die Produktvielfalt hat sich grundlegend gewandelt, und das politische Klima rund um Nikotinprodukte hat sich in ganz Europa verschärft. Die TPD3 wird keine technische Korrektur, sondern ein echtes Update.

Was in Brüssel diskutiert wird: weitere Einschränkungen bei Aromen, möglichst als EU-weite Ergänzung zu nationalen Maßnahmen, strengere Anforderungen an die Altersverifikation beim Online-Kauf, zusätzliche Transparenzpflichten für Verpackungen und Inhaltsstoffe, und in einigen Mitgliedsstaaten werden auch Grenzen bei Nikotinkonzentrationen diskutiert.
Die früheste Umsetzung in nationales Recht wird für 2027 oder 2028 erwartet, wobei die Mitgliedsstaaten in der Regel noch einmal zwei Jahre Implementierungsfrist erhalten. Die Richtung ist klar: Die Regulierungsdichte nimmt zu.

Gleichzeitig gilt: Der Kern des Marktes steht nicht im direkten Schussfeld der meisten anstehenden Regeln. Wiederaufladbare Systeme, hochwertige Liquids und erfahrene Nutzer, die bewusst als Alternative zu Tabak dampfen, sind nicht das primäre Ziel der Gesetzgeber. Die Regulierung richtet sich vor allem gegen Wegwerfprodukte und Stoffe, die als besonders attraktiv für Jugendliche eingestuft werden.

Was bedeutet das konkret für dich?

Kein Grund zur Panik, aber guten Grund, informiert zu bleiben:

Die Liquidsteuer 2026 steht fest und ist in die Preise einkalkuliert. Nach aktuellem Stand sind keine weiteren Erhöhungen geplant.

Das Einweg-Vape-Verbot hat einen harten Termin: Rücknahmepflicht ab Juli 2026, Verkaufsverbot für nicht konforme Geräte ab Februar 2027.

Das E-Liquid-Aromaverbot ist real, aber noch nicht beschlossen. Frühestens 2027, wenn das Verfahren reibungslos läuft.

Die TPD3 kommt, aber der Zeithorizont liegt bei 2027 bis 2029 für eine erste nationale Umsetzung.
Wir verfolgen alle Entwicklungen und aktualisieren diese Seite regelmäßig. Sobald sich beim Aromaverbot oder bei der TPD3 etwas Konkretes ergibt, erfährst du es hier zuerst.

Häufig gestellte Fragen zu E-Zigaretten-Gesetzen in Deutschland

Ist Vapen in Deutschland verboten?

Nein. Vapen ist in Deutschland legal. Es gibt jedoch zunehmende Regulierungen: eine Liquidsteuer, ein Einweg-Vape-Verbot ab 2027 und einen Verordnungsentwurf für bestimmte Aromen, der noch nicht verabschiedet wurde.

Wie hoch ist die Liquidsteuer 2026?

Seit Januar 2026 beträgt die Steuer 0,32 Euro pro Milliliter E-Liquid. Inklusive Mehrwertsteuer entspricht das rund 0,38 Euro pro ml. Auf ein 10-ml-Fläschchen fallen damit über 3,80 Euro an Steuern und MwSt. an. Nach aktueller Gesetzeslage ist das die letzte geplante Erhöhungsstufe.

Ab wann sind Einweg-Vapes verboten?

Ab Februar 2027 dürfen Einweg-E-Zigaretten mit fest verbautem Akku in der gesamten EU nicht mehr verkauft werden. Für Händler gilt bereits ab Juli 2026 eine Rücknahmepflicht für gebrauchte Geräte. Wiederaufladbare Pods und alle Liquids sind von dem Verbot nicht betroffen.

Werden Menthol-Liquids in Deutschland verboten?

Ein Verbot von Menthol und weiteren Aromen wie WS-3, WS-23 und Sucralose ist derzeit als Verordnungsentwurf beim Bundesministerium für Landwirtschaft in Bearbeitung. Es ist noch kein Gesetz. Frühestens im Laufe von 2027 könnte ein solches Verbot in Kraft treten, vorausgesetzt das EU-Notifikationsverfahren läuft ohne Verzögerungen.

Was ist die TPD3 und wann kommt sie?

Die TPD3 ist die geplante Überarbeitung der europäischen Tabakprodukte-Richtlinie, die aktuell von der EU-Kommission vorbereitet wird. Sie wird voraussichtlich 2027 oder 2028 veröffentlicht, mit einer anschließenden Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten von in der regel zwei Jahren. Konkrete Inhalte stehen noch nicht fest.

Welche E-Zigaretten darf ich nach 2027 noch kaufen?

Alle wiederaufladbaren Geräte bleiben erlaubt: Pod-Systeme mit austauschbarem oder aufladbarem Akku, offene Systeme und alle dazugehörigen Liquids. Nur Einwegprodukte mit fest verbautem Akku fallen unter das Verbot.

Kommentar (0)

Login um einen Kommentar zu hinterlassen

Einloggen